LG Mannheim: Erweiterte Prüfungspflichten wenn nicht nur Familienangehörige den Anschluss nutzen

10.05.2007

Das LG Mannheim (Az. 7 O 62/06) sieht einen Verstoß gegen die dem Internetanschlussinhaber obliegenden Prüfungspflichten, wenn er seinen Internetanschluss nicht nur den eigenen Familienangehörigen, sondern auch Dritten zur Verfügung (hier: Freunden der erwachsenen Kinder) stellt und in einem solchen Fall keinerlei Maßnahmen unternimmt, um die von diesem Internetanschluss ausgehenden Handlungen zu prüfen. Handlungen, die im eignen Haushalt geschehen, zu prüfen und gegebenenfalls zu unterbinden sei zumutbar.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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