OLG Hamburg: Minderjährige haften auf Unterlassen

04.06.2007

Das OLG Hamburg (Az. 5 U 161/05) gewährt auch gegenüber Minderjährigen Internettauschbörsennutzern Unterlassungsansprüche. Diese setzten kein Verschulden voraus, nicht einmal Verschuldensfähigkeit.

Zudem entsprech es allgemeiner Kenntnis, dass gerade der „Tausch“ urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet unzulässig ist. Die Diskussion über die Zulässigkeit von Filesharing-Systemen sei von allen relevanten Nutzerkreisen – insbesondere auch Jugendlichen – zur Kenntnis genommen worden. Die Tatsache, dass sich eine große Anzahl von Nutzern gleichwohl nicht an ein derartiges Verbot halte, ändere nichts daran, dass derartige Verbote bestehen. Durch kollektive Verstöße werde ein unrechtmäßiges verhalten nicht rechtmäßig.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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