OLG Köln: WLAN-Anschlussinhaber haftet bei fehlender Verschlüsselung

06.07.2007

Das OLG Köln (6 U 244/06) hat die Haftung des Inhabers eines unverschlüsselten WLAN-Netzwerkes bestätigt.

Durch die fehlende Verschlüsselung habe der Anschlussinhaber zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen. Für ihn bestünden die gleichen Prüf- und Handlungspflichten wie für jeden anderen Internetanschlussinhaber.

Zur Begründung der Störerhaftung genüge, dass ein Internetzugang geschaffen wird, der auf diese Weise objektiv für Dritte nutzbar ist. Denn der kabellose WLAN-Anschluss eröffne die Möglichkeit, dass Dritte sich – ohne Wissen und Wollen des Anschlussinhabers – unbemerkt in das Netzwerk einloggen und dessen Anschluss „mitbenutzen“.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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