OLG Düsseldorf: Sicherungsmaßnahmen durch Standardsoftware zumutbar

04.02.2008

Nach einem Beschluss des OLG Düsseldurf (Az. I-20 W 157/07) sind einem WLAN-Netzbetreiber zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.

Für verschiedene Nutzer eines Computers seien Benutzerkonten mit eigenem Passwort zu installieren, da so bei Verletzungen keine Anonymität gegeben sei, vielmehr könne der Verletzer eindeutig ermittelt werden. Zudem sei, um das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf ein WLAN-Netz zu minimieren, eine Verschlüsselung einzurichten, die die Mehrzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsehen.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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