LG Leipzig: Internetanschlussinhaber muss zumutbare Sicherungsmaßnahmen ergreifen

28.04.2008

Das LG Leipzig (Az. 05 O 383/08) sieht es für eine Prüfungspflicht des Internet-Anschlussinhabers hinsichtlich der Computernutzung durch Dritte nicht als erforderlich an, dass Anhaltspunkte für eine bereits früher durch Dritte (hier: Kinder und deren Freunde) begangene Verletzungshandlung (hier: Urheberrechtsverstoß) von seinem Internetanschluss aus vorliegen. Dies gilt jedenfalls für die Konstellation von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Systemen (so genannter P2P-Tauschbörsen), da die Verwirklichung dieser Gefahr naheliegend sei.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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