LG Erfurt: Auszug aus dem Postausgangsbuch reicht nicht für Versendungsnachweis

06.01.2009

Das LG Erfurt urteilte (Az. 3 O 1140/08), dass die Vorlage eines Auszugs aus dem Postausgangsbuch einer Rechtsanwaltskanzlei, der lediglich den Versand einer Vielzahl von Abmahnungen dokumentiert, nicht aber an wen diese Abmahnungen versandt wurden, nicht die ordnungsgemäße Versendung des Abmahnschreibens an einen späteren Verfügungsbeklagten belegt.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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