OLG München: Eltern keine Störer

14.05.2009

Das OLG München (Az. 6 U 3881/08) hilft unwissenden Eltern. Nach diesem Urteil können Eltern nicht ohne Weiters für die von ihren minderjährigen Kindern im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen als Mitstörer zur Verantwortung gezogen werden. Eltern könnten die Aktivitäten ihre Kinder im Internet nicht ständig überwachen und eine solch umfangreiche Aufsichtspflicht könne auch nicht verlangt werden. Damit schließt sich das Gericht der wohl überwiegenden Meinung anderer Gerichte an, dass für Überprüfungspflichten Anhaltspunkte bestehen müssen, dass die eigenen Kinder den Internetanschluss für rechtswidrige Zwecke nutzen.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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