LG Saarbrücken gewährt Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten

18.09.2009

Das LG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009 (Az. 2 Qs 11/09) dem Anwalt eines Rechteinhabers Akteneinsicht in die Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten gewährt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens stehe dem nicht entgegen, soweit dies nicht wegen erwiesener Unschuld erfolgt sei.

Verhältnismäßigkeitserwägungen würden einer Akteneinsicht nur entgegenstehen, soweit in Bagatellfällen jegliche mit Grundrechtseingriffen verbundene Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wo die Grenze einer bagatellartigen Rechtsverletzung zu ziehen ist, hatte das Gericht vorliegend nicht zu entscheiden, da es sich um ein Angebot von 2.955 Audio-Dateien handelte, womit diese Grenze jedenfalls überschritten sei.

Nach dem Dafürhalten der Kammer erfordere ein effektiver Urheberrechtsschutz die Gewährung von Akteneinsicht. Davon betroffen seien die Fälle, in denen eine bagatellartige Rechtsverletzung überschritten, ein gewerbliches Ausmaß hingegen noch nicht angenommen werden könne, da hier kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bestehe, ein Rechtsschutz jedoch erforderlich sei.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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