Rechtsmißbrauch bei Massenabmahnungen

LG Bielefeld, 02.05.2006, 16 O 56/06

06.08.2006

Anfang des Jahres hatte eine Berliner Kanzlei im Namen eines Online-Shops in mindestens 100 Fällen Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) versandt. Das Landgericht Bielefeld machte den Mißbrauch nicht allein an der massenhaften Versendung fest. Vielmehr befand es die Erfolgsaussichten der geltend gemachten Unterlassungsansprüche für zweifelhaft. Gerügt wurde die fehlende Angabe „inkl. Mehrwertsteuer“ als auch die fehlende Angabe zu Versandkosten. Nach Meinung des Gerichts wäre hier bereits die Erheblichkeit des Verstoßes, welche für seine Durchsetzbarkeit Voraussetzung ist, anzuzweifeln. Wäre es dem Abmahnenden nur um die Klärung dieser Rechtsfragen gegangen, hätte er sich zwei/drei Fälle exemplarisch heraussuchen können. Das massenhafte Verfolgen der Verstöße deute aber auf sachfremde Erwägungen hin, nämlich ohne Risiko an möglichst viel Gebühren kommen zu können. Ein solches Vorgehen ist aber rechtsmißbräuchlich.

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Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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