Keine Erstattung von fiktiven Anwaltskosten

01.10.2010

Mit Urteil vom 29. Januar 2010 (Az. 31 C 1078/09) lehnte das AG Frankfurt die Erstattung von fiktiven Rechtsanwaltsgebühren, die für die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen entstanden sein sollen, ab.

Über den Internetanschluss des Beklagten war eine Tonaufnahme über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden. Daraufhin beauftragte die Rechteinhaberin DigiProtect die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier, dem Anschlussinhaber eine Abmahnung zu schicken.

In der Abmahnung forderte RA Kornmeier unter anderem einen pauschalen Vergleichbetrag in Höhe von 450 € zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche und der angeblich entstandenen Anwaltskosten. Diese Anwaltskostens wurden mit 651,80 € beziffert.

Der spätere Beklagte zahlte nichts. Daraufhin wurde er auf Schadenersatz und Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten gemäß § 97 Urheberrechtsgesetz verklagt.

Der Beklagte trug im Prozess vor, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe. Machte jedoch keine Angaben zu der Frage, wer als Täter infrage kommt.

Wegen der fehlenden Darlegung, welche Personen Zugang zu seinem Internetanschluss haben, bejahte das Gericht den Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG wegen entgangener Lizenzgebühren in Höhe von EUR 150,00.

Hinsichtlich der ebenfalls eingeklagten außergerichtlichen Anwaltskosten für die Abmahnung wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht führte aus, dass dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten nach dem RVG zusteht, soweit eine außergerichtliche Vereinbarung eines Pauschalhonorars besteht. Vielmehr sei der Kläger darauf verwiesen, den Schaden gemäß der sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag ergebenden Vermögenseinbuße zu berechnen und geltend zu machen.

Da die Klägerin zu dieser Vereinbarung und damit zu den im konkreten Fall entstandenen Rechtsanwaltskosten keine konkreten Angaben machte, wies das Gericht kurzerhand den Anspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten komplett ab.

Kontakt und Autor: Martin Boden, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Schanzenstraße 51 · 40549 Düsseldorf
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