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Markenrecht
Wettbewerbsrecht
Verwendung eines fremden Namens als Meta-Tag
OLG Celle, 20.07.2006, 13 U 65/06
... zurück zur Übersicht30.07.2006
Auch die Verwendung eines fremden bßrgerlichen Namens als Meta-Tag fßr die eigene Website ist unzulässig. Einen solchen Fall hat das OLG Celle am 20.07.2006 entschieden. Im Streit befanden sich zwei Altenheime. Die Beklagte hatte sich des Namens der Klägerin als Meta-Tag bedient, so dass Internetnutzer auf der Suche nach der Klägerin auch die Seite der Beklagten als Treffer erhielten.
Das Gericht problematisierte gar nicht eine etwaige markenrechtswidrige Nutzung unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung. Vielmehr stellte es mit begrüßenswerter Klarheit auf den unbefugten Gebrauch des Namens der Klägerin ab. Die Beklagte haben nicht einfach nur den Namen nennen wollen, sondern diesen gezielt zur eigenen Treffererzielung bei Suchmaschinen gebraucht. Da keine Erlaubnis der Klägerin vorlag, war der Beklagten der Gebrauch als unbefugt zu untersagen.
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