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MarkenrechtWettbewerbsrecht
LG Köln: Störerhaftung des Anschlussinhabers
... zurück zum Suchergebnis03.09.2007
Nach einem Urteil des LG Köln (28 O 150/06) bringt das Überlassen des Internetzugangs an minderjährige Jugendliche die nicht unwahrscheinliche Gefahr mit sich, dass diese den Anschluss für Rechtsverletzungen nutzen.

Dem Internetanschlussinhaber obliege es gegenüber minderjährigen Kindern nicht nur, diesen die Teilnahme an Internettauschbörsen zu untersagen, sondern auch wirksame Maßnahmen zur Verhinderung (etwa Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten). Soweit der Internetanschlussinhaber nicht in der Lage ist, selbst geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, müsse er sich fachkundiger Hilfe bedienen. Der dafür erforderliche finanziellen Aufwand sei grundsätzlich auch zumutbar.
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