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MarkenrechtWettbewerbsrecht
LG Erfurt: Auszug aus dem Postausgangsbuch reicht nicht für Versendungsnachweis
... zurück zur Übersicht06.01.2009
Das LG Erfurt urteilte (Az. 3 O 1140/08), dass die Vorlage eines Auszugs aus dem Postausgangsbuch einer Rechtsanwaltskanzlei, der lediglich den Versand einer Vielzahl von Abmahnungen dokumentiert, nicht aber an wen diese Abmahnungen versandt wurden, nicht die ordnungsgemäße Versendung des Abmahnschreibens an einen späteren Verfügungsbeklagten belegt.
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