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MarkenrechtWettbewerbsrecht
3000,00 € Rechtsanwaltskosten für 132 Musiktitel
... zurück zum Suchergebnis30.03.2010
Mit Urteil vom 17.03.2010 hat das LG Magdeburg (7 O 2274/09) einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3.000,00 € zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu zahlen.

In einem Strafverfahren hatte der volljährige Sohn eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Internettauschbörse 132 Musikstücke angeboten zu haben.

Konkret ermöglichte der Beklagte, dass andere Tauschbörsenmitglieder immer wenn er online war, sich die Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen.

Der beklagte Vater hatte sich versucht damit zu verteidigen, nichts von den urheberrechtsverletzenden Handlungen seines Sohnes gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das Gericht ließ dies nicht gelten. Auch der Vater haftete, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde.

Das Gericht begründete diese Auffassung damit, dass der Vater sich sachkundiger Hilfe hätte bedienen können und müssen. Durch den Einsatz von so genannten Firewalls hätte verhindert werden können, dass der illegale Datenaustausch stattfindet.

Obwohl die Beklagten sich bereits außergerichtlich unter Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet haben, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu begehen, müssen sie nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3.000,00 € zahlen.
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