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MarkenrechtWettbewerbsrecht
AG Aachen: 3000,00 € Streitwert bei einem aktuellen Musikalbum
... zurück zum Suchergebnis16.11.2010
Das AG Aachen entschied in einem Urteil (Az. 115 C 77/10), dass für das Anbieten eines aktuellen Musikalbums über ein Filesharingnetzwerk ein Streitwert von 3.000 € anzusetzen ist.

Der Beklagte hatte über eine so gennate Tauschbörse anderen Nutzern ein aktuelles Musikalbum zur Verfügung gestellt. Daraufhin wurde der Beklagte von einer den Rechteinhaber vertretenden Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt und zur Zahlung von Abmahngebühren sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Beklagte ließ sich anwaltlich vertreten. Der eigene Anwalt des Beklagten legte für seine Gebührenberechnung anschließend einen Streitwert von 50.000 € zugrunde. Danach errechneten sich für die Vertretung des Beklagten Gebühren von mehr als 2.500 €.

Das AG Aachen entschied, dass die Streitwertfestsetzung i.H.v. 50.000 € nicht angemessen ist. Konkret heißt es in dem Urteil, dass bei der Festsetzung des Streitwertes die Anzahl der online gestellten Titel zu berücksichtigen sei. Vorliegend handelte es sich um ein Album mit 12 Titeln. Das Gericht wies darauf hin, dass das Album recht aktuell und damit die Gefahr höherer Downloadzahlen erhöht sei. Das Gericht schätzt den Streitwert auch unter Berücksichtigung der weiteren durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien auf 3.000 €. Dabei verwies das Gericht auch auf Streitwertfestsetzungen des OLG Köln sowie des LG Köln. Das OLG Köln setzte für die Onlinestellung von 964 Musikdateien im Einzelfall einen Streitwert von 200.000 € an. Das LG Köln setzte für 543 Titel einen Streitwert in Höhe von 160.000 € an. Insgesamt sie daher vorliegend von einem Streitwert in Höhe von 3.000 € auszugehen.
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