Verdopplung von Lizenzgebühren

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf sorgt einmal mehr für Klarheit bei Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung fremder Fotos. Die Geltendmachung des Schadensersatzes in Form der Lizenzgebühren ist hier das Praktikabelste. Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing sind ein gut nachvollziehbarer Maßstab für deren Berechnung. Auch ist die Verdoppelung der Lizenzgebühren ein guter Ansatz, um den wilden Bilderklau zu sanktionieren. Viele betrachten Fotos im Internet als Allgemeingut, das sie sich für eigene Zwecke kopieren und herunterladen können. Gerade das Fehlen des Urheberhinweises führt bei Vielen zu dem Irrglauben, man dürfe das. Es ist aber einzig und allein der Urheber, der über sein geistiges Eigentum entscheiden darf, auch darüber, ob er sich benennt oder nicht.