Die Verwendung fremder Kennzeichen als Meta-Tags ist eine Markenverletzung

Die Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann nach der Entscheidung des BGH keinen Bestand mehr haben. Zukünftig gilt, „Finger weg von fremden Marken“. Die Entscheidung ist zu begrüßen. Der durchschnittliche Internetnutzer hat m.E. gerade nicht das Hintergrundwissen, welches ihm das OLG Düsseldorf noch zubilligen wollte. Vielmehr wird Otto Normalverbraucher auf Seiten fehlgeleitet, die mit seiner eigentlichen Anfrage nichts zu tun hatten. Da dies auch vielfach unseriöse Anbieter ausnutzten, ist mit der jetzigen Entscheidung solchem Gebahren Einhalt geboten worden. Zukünftig wird es, worauf Suchmaschinenbetreiber bereits jetzt mehr abzielen, verstärkt um die Inhalte einer Seite gehen, um bei Google und Co gefunden zu werden.